Unsere Meinung zum Neubau eines kurzen Radweges in der Friedrich-Ebert-Straße

Die Verwaltung plant den Neubau einer kurzen Radverkehrsanlage zwischen Tschaikowski/Häßlerstraße und dem Anfang des Südparks (etwa in Höhe Richard-Wagner-Straße).

Viele Probleme, so das Kreuzen der Schienen im Bereich der Haltestelle Tschaikowskistraße, die fehlende Radverkehrsanlage zwischen Damaschkestraße und Häßlerstraße und die Vermischung des Fuß- und Radverkehrs im Kreuzungsbereich Häßlerstraße/Windhorststraße, werden mit dieser Variante nicht gelöst.
Die geplante Lösung ist verhältnismäßig teuer und wieder nur ein kleines Teilstück im Erfurter Radverkehrsflickenteppich.

Daher schlagen wir folgenden Lösungsansatz vor:

1. Verringerung des Durchgangsverkehrs in der Windthorststraße!

- Die Fahrtrichtung für Kfz in der Anliegerstraße (derzeit in nördlicher Richtung) soll ab der Friedrich-List-Str. (in südliche Richtung)      
   geändert werden.
- Die Fahrradstraße wird bis zur Häßlerstraße weitergeführt.
  So wird der Durchgangsverkehr für KFZ verringert. An der Kreuzung Häßlerstraße/Windthorststraße wird die Unfallgefahr durch einbiegende Kfz unterbunden. Es entfällt das gefährliche Kreuzen der Schienen durch die Radfahrenden im Bereich der Haltestelle Tschaikowskistraße.

2. Sichere Kreuzung für Radfahrende

Für den Radverkehr werden eine neue Haltlinien und ein Lichtsignal erforderlich. Der Rad- und Fußverkehr wird getrennt.

3. Weiterführung der Radinfrastruktur auf der Friedrich-Ebert-Straße

Die Radverkehrsführung wird über die Kreuzung der Tschaikowskistraße/Häßlerstraße hinaus in der Friedrich-Ebert-Straße als Zwei-Richtungs-Radweg oder Fahrradstraße im jetzigen asphaltierten Fahrbahnbereich bis zur Max-Reger-Straße weitergeführt. Der motorisierten Individualverkehr (MIV) wird im Gleisbereich in südlicher Richtung in Form einer Einbahnstraße geführt.

 

Wir fordern:

  • 1.550 m Ausbau der Fahrradstraße

Unsere Meinung zum Neubau eines einseitigen Radweges in der Gutenbergstraße

Mit dem Umbau der Gutenbergstraße und der damit eingehenden grundhaften Erneuerung des gesamten Straßenquerschnittes besteht die große Chance, ein Nadelöhr, einen Schulweg und eine wichtigen Radialroute des Radverkehrs nachhaltig zu gestalten. Die Stadt hat sich jedoch entschieden, einem Beschluss aus dem Jahr 2017 zu folgen, der den Erhalt von Stellplätzen priorisiert. Den Intentionen der Beschlüsse des VEP Rad aus 2014 und der Annahme der Ziele des Radentscheides aus 2021 wird damit nicht gefolgt.
Aus unserer Sicht werden hier die Prioritäten an falscher Stelle gesetzt.
An einer Straße, die gleichzeitig als Radialroute des Radverkehrs und als Radschulweg fungiert, sollte eine Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr wesentlich höher gewertet werden, als der Erhalt von Stellplätzen. Deshalb fordert der ADFC an dieser Stelle beidseitig Radwege, um die Sicherheit für Radfahrende zu gewährleisten.
Ein Kompromiss zwischen Stellplätzen und Radwegen sollte nach dem Radentscheid deutlich zu Gunsten des Radverkehrs ausfallen; die Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr sind an der Radialroute höher zu gewichten.

 

Wir fordern:

  •             beidseitig Radwege!
  •             sichere Radschulwege!  

Unsere Meinung zur Neugestaltung des Bereiches vor der Kaufhalle Gorkistraße

Bei der Sanierung der Bonifaciusstraße wurde zugunsten von MIV und Fußgängern auf eine Radinfrastruktur verzichtet. Die Radroute sollte durch das Nebennetz geführt werden. Diese führt laut Plan auf der nördlichen Straßenseite der Gorkistraße, also genau am Eingang der Kaufhalle entlang. Bereits während der Bauzeit haben wir zahlreiche Fragen an das Tiefbauamt gestellt. Unsere Bitte, wenigstens die südliche Fußwegseite für Fahrräder in beide Richtungen freizugeben, wurde nicht gefolgt. Nun sind die Außenanlagen fertig gestellt und wir sind SPRACHLOS.

Unsere Meinung zur überbreiten Fahrspur in der Talstraße

Überbreite Fahrspur in der Talstraße bleibt dauerhaft erhalten
Der Abschlussbericht von Bauhaus-Uni Weimar und pwp-systems aus Halle bescheinigt Verbesserungen für den Radverkehr und zeigt aber auch Schwächen auf, die noch korrigiert werden müssen.

 
Im Oktober 2020 startete der Verkehrsversuch für zunächst sechs Monate in der Talstraße mit der Neumarkierung der Fahrbahn (TRR berichtete).  Im zentralen Projektbereich wurde aus den bisherigen zwei getrennten Kfz.-Fahrstreifen plus einem nicht regelkonformem Schutzstreifen für Radfahrende (1,25 m) eine überbreite Fahrspur (5,00 m) - kombiniert mit einem jetzt nach ERA 2010 gerade so regelkonformen Schutzstreifen (2,10 m, inkl. Sicherheitstrennstreifen 0,70 m).

Problematisch erwies sich die durch ein Verkehrsschild angezeigte Möglichkeit des Nebeneinanderfahrens von zwei Pkw. auf der überbreiten Fahrspur. Ein regelkonformes Überholen von Radfahrenden unter Einhaltung des Überholabstandes von 1,50 m ist nicht möglich (Abb.). In der Realität kann vor Ort beobachtet werden, dass der Überholabstand gegenüber dem Radverkehr teilweise deutlich zu gering ist. Im Durchschnitt betrug er 0,90 m und minimal nur 0,40 m. Radfahrende werden durch die dicht überholenden Kfz. nach rechts gedrängt, wodurch es auch jetzt zu Dooring-Unfällen kommen kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass Radfahrende sich auf dem Schutzstreifen unsicher fühlen und stattdessen auf dem Gehweg fahren. Die Empfehlung des Schlussberichts:
„Es ist zu prüfen, ob der Schutzstreifen auf mindestens 1,50 m, besser auf 1,85 m verbreitert werden kann.“ wurde von der Stadtverwaltung bei der endgültigen Abmarkierung leider nicht umgesetzt. Auch der ADFC stellt, dass die realisierten 1,40 m nicht ausreichend sind, es fehlen ganze 0,45 m.

Trotzdem stellt der Schlussbericht fest, dass die für den Radverkehr die Störungen, Behinderungen und gefährlichen Situationen in der Summe zurückgegangen sind. Langfristig ist zu prüfen, ob z.B. im Rahmen einer anstehenden grundhaften Sanierung eine Neuordnung des Querschnitts möglich ist. Diesem Fazit schließt sich der ADFC Erfurt an und hofft auf eine baldige Neuordnung mit einer einspurigen Verkehrsführung auch für Pkw.
 

Matthias Hecklau

 

Unsere Meinung zur Planung von Radverkehrsinfrastruktur am Schmidtstedter Knoten/Promenadendeck

Als Interessenvertretung der Radfahrenden verweisen wir auf die zeitnahe Realisierung des einstimmig vom Stadtrat beschlossen Erfurter VEP Radverkehr 2014. So haben die Belange der Umsetzung der Maßnahmen für den Radverkehr Vorrang vor der Qualität und der Kapazität des fließenden Kfz-Verkehrs. In diesem Sinne schließt die RASt06 gemeinsame benutzungspflichtige Führung des Rad- und Fußverkehrs auf Hauptverbindungen des Radverkehrs aus. Unter Einhaltung dieser Maßgabe ist die Umbaumaßnahme grundsätzlich zu überdenken.

Wir fordern:

  • Für den Radverkehr besteht die Forderung einer flüssigen Führung über den gesamten Knoten ohne zusätzliche Wartezeiten an LSA auf den Mittel- und Abbiegeinseln.
     

Aktuell:

Pressemitteilung des ADFC Erfurt zur Eröffnung des Promenadendecks am 16. Dezember 2022

Auszug Projektmappe "Plan F Award 2022" Seiten 50/51 - Erfurt Südknoten

Hier sollten den Worten Taten folgen und der Gesamtbereich zeitnah entsprechend der schon ausgezeichneten Lösung gestaltet werden!

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
    Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen.
    Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin "Radwelt" Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Beim ADFC Thüringen kommt noch zweimal im Jahr der "Thüringer Radreport" hinzu.
    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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