Radentscheid Erfurt

Der erste Radentscheid, der in Thüringen auf den Weg gebracht wurde, ist der Radentscheid Erfurt. Die Initiatoren gründeten 2020 den Radentscheid Erfurt n.e.V. und begannen im August desselben Jahres mit der Unterschriftensammlung. Statt der erforderlichen 7.000 Unterschriften konnten bis zum Dezember 2021 12.700 Unterschriften gesammelt und dem Oberbürgermeister Andreas Bausewein übergeben werden. Im Januar 2021 wurde der Erfolg des Bürgerbegehrens amtlich bestätigt. In einem Kompromissvorschlag versuchte der Stadtrat im Mai 2021 die Forderungen des Radentscheids unter Haushaltsvorbehalt zu stellen. Der Radentscheid n.e.V stimmte diesem Vorschlag nicht zu. In einem zweiten Anlauf nahm der Stadtrat im Juni 2021 den Radentscheid schließlich in der ursprünglichen Fassung an.

Ziele

Status 2023

Die Freude war groß, als der Erfurter Stadtrat im Juni 2021 die Durchführung der mit dem Erfurter Radentscheid geforderten Maßnahmen beschloss. Doch schnell wurde klar: Damit begann erst die eigentliche Arbeit. Nun hat die Stadtverwaltung Erfurt dem Stadtrat den ersten Statusbericht zum Radentscheid vorgelegt. Dieser listet die 2022 getätigten und die für 2023 geplanten Maßnahmen auf, ohne sie allerdings ins Verhältnis zu den mit dem Radentscheid beschlossenen Maßnahmen zu setzen.
Aus diesem Grund hat der ADFC Erfurt die Informationen aus dem Statusbericht 2022 und der Prognose 2023 analysiert und den Mindestforderungen des Radentscheides in Diagrammen gegenübergestellt.

Der sich daraus ergebende Umsetzungsstand und leider auch die Prognose sind im Sinne der 12.700 Unterschriften des Radentscheides nicht befriedigend: Im Jahr 2022 wurden nach Einschätzung des ADFC durchschnittlich nur 20% der Mindestziele des Bürgerbegehrens erreicht. Die Prognose für die Maßnahmen 2023 und auch für die Folgejahre pegeln sich maximal in diesem Bereich ein. Eine solch mangelhafte Umsetzung eines Stadtratsbeschlusses ist nicht akzeptabel.

Andere Städte zeigen, wie man auch mit geringem Planungsaufwand und begrenzten finanziellen Mitteln schnelle Verbesserungen für den Radverkehr erreichen kann. So schaffte beispielsweise die Stadt Göttingen durch die geschickte Aneinanderreihung von Fahrradstraßen eine komfortable Radwegverbindung zwischen Bahnhof und UNI-Nordcampus. Die Stadt Wiesbaden richtete auf dem Innenstadtring eine Umweltspur ein, welche nur dem ÖPNV und dem Radverkehr zur Verfügung steht.

Für Erfurt liegt mit dem Verkehrsentwicklungsplan Rad bereits seit 2014 ein gutes Grundgerüst für die Radverkehrsplanung vor. Der Radentscheid zeigt, dass die Erfurter*innen zügige Maßnahmen für einen sicheren und attraktiven Radverkehr erwarten. Aus Sicht des ADFC könnten die Umsetzung folgender Projekten durch Neuordnung und Flächenumverteilung dazu beitragen, die mit Beschluss des Radentscheids gesteckten Ziele 2023 und in den folgenden Jahren zu erreichen:

  • Lange Brücke und Eichenstraße: Verbreiterung des für Fuß- und Radverkehr vorgesehenen Bereiches durch die Wegnahme von Stellplätzen
  • Iderhoffstraße und Meyfartstraße bis zum Anger 1: Einrichtung einer Fahrradstraße
  • Michaelisstraße, Moritzstraße, Auenstraße bis zum Nordpark: Einrichtung einer Fahrradstraße
  • Windhorststraße, Friedrich-Ebert-Straße bis zur Agentur für Arbeit: Einrichtung einer Fahrradstraße
  • Meienbergstraße: Öffnung der Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung.

Nun sind der Oberbürgermeister und der Stadtrat gefragt, sich kritisch mit dem Widerspruch zwischen den selbstgesteckten Zielen und der fehlenden Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen auseinanderzusetzen und für 2023 und die folgenden Jahre entsprechend mehr und zielgerichtetere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Bilanz zum Radentscheid auf www.erfurt.de:
https://www.erfurt.de/ef/de/leben/verkehr/mobil/radverkehr/radentscheid/index.html

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
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    Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin "Radwelt" Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Beim ADFC Thüringen kommt noch zweimal im Jahr der "Thüringer Radreport" hinzu.
    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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