Radverkehr in Amsterdam.

Radverkehr in Amsterdam. © Melissa & Chris Bruntlett/www.modacitylife.com

In neun Schritten zur Fahrradkommune

Auch eine Kommune, die bisher noch nichts oder nur sehr wenig für den Radverkehr getan hat, kann zur Fahrradstadt oder Fahrradgemeinde werden. Der ADFC hat hier die wichtigsten Schritte dafür zusammengestellt.

Der ADFC hat die wichtigsten Schritte für Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Fahrradkommune zusammengetragen. Es handelt sich dabei um eine idealtypische und vereinfachte Darstellung der erforderlichen Maßnahmen. Sie dient zur groben Orientierung für Kommunen, die den Radverkehr systematisch fördern und die Potentiale des Fahrrads nutzen wollen.

In neun Schritten zur Fahrradkommune

  • Schritt 1: Die Grundlagen werden mit einem Radverkehrskonzept gelegt. Es definiert die wichtigsten Ziele und Zuständigkeiten und legt eine grobe Strategie fest. Hier gilt es sich auf wenige klare Ziele zu verständigen, z. B. ein sicheres und komfortables Radwegenetz für alle Menschen von 8 bis 88.
  • Schritt 2: Bei der Netzplanung geht es darum, wichtige Quell-Ziel-Beziehungen zu erfassen (z. B. Wohn- und Industriegebiete, Schulen, soziale Einrichtungen, Einzelhandel und Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr) und diese in einem lückenlosen Radwegenetz für die Kommune zu berücksichtigen. Dabei sollten auch vorhandene Hindernisse und Barrieren für den Radverkehr identifiziert und ausgeräumt werden.
  • Schritt 3: Im Zuge der Netzplanung sollten auch einheitlicheQualitätsstandards und Rahmenbedingungen für den Radverkehr definiert werden. Das bedeutet z. B. flankierende Maßnahmen für Fahrradstraßen festzulegen, damit Radverkehr dort tatsächlich Vorrang hat, die Führungsformen für eine sichere einladende Radinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen zu definieren, etc. Außerdem müssen Schwachstellen und Lücken im Netz geschlossen sowie die wichtigsten Maßnahmen priorisiert werden.
  • Schritt 4: Wichtig ist in diesem Schritt, dass ein politischer Beschluss in der Kommune für das Radnetz (2) und die Qualitätsstandards (3) erfolgt, damit dieser dann von der Verwaltung umgesetzt werden kann.
    Hinweis: Diese ersten vier Schritte müssen auf jeden Fall abgeschlossen sein, bevor Fördergelder beantragt werden können. Bei Förderprogrammen mit kurzer Laufzeit wie dem Sonderprogramm Stadt und Land empfiehlt es sich, auf schnelle Schnellausbaumethoden für den Lückenschluss zu setzen (z. B. Fahrradstraßen, Protected Bike Lanes, Modale Filter) oder schon vorhandene Planungen umzusetzen.
  • Schritt 5: Die Detailplanung der konkreten Infrastrukturmaßnahmen wird oft an ein externes Planungsbüro vergeben. Es empfiehlt sich, Zwischenergebnisse in ein externes Begleitgremium mit Vertreter*innen von Interessenverbänden, interessierten Bürger*innen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Polizei und Verwaltung („Fahr Rat“/Runder Tisch Radverkehr) zurückzuspielen und deren Rückmeldungen aufzunehmen.
  • Die weiteren Schritte: Nach Schritt 6: Anordnung erfolgt Schritt 7: Ausschreibung und Vergabe des Auftrags an Baufirmen. Anschließend kann mit Schritt 8:Errichtung des Radwegenetzes begonnen werden.
  • Schritt 9: Erfolge auch feiern! Ein neuer, qualitativ hochwertiger Abschnitt im Radverkehrsnetz sollte öffentlichkeitswirksam und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung eröffnet werden. Kommunen sollten diese Chance nutzen, denn Radverkehr ist ein kommunalpolitisches Gewinnerthema!
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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
    Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen.
    Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin "Radwelt" Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Beim ADFC Thüringen kommt noch zweimal im Jahr der "Thüringer Radreport" hinzu.
    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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