Radfahrende in der Stadt

Radfahren auf sicheren Wegen © ADFC / Gerhard Westrich

„Vision Zero“ zum Tag der Verkehrssicherheit

Seit 2005 findet im Juni der vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat initiierte „Tag der Verkehrssicherheit“ statt. In diesem Jahr richtet er den Blick auf die „Vision Zero“: keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr.

Die „Vision Zero“ - keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden – soll Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen sein. So steht es in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Da Menschen nicht fehlerfrei handeln, müssen Verkehrsmittel, Infrastruktur und Regeln „fehlerverzeihend“ gestaltet werden, um dem Ziel der Vision Zero gerecht zu werden. Die bisherigen Anstrengungen reichen hierfür aber bei Weitem nicht aus, wie aktuelle Unfallzahlen sehr deutlich zeigen: Rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle registrierte die Polizei im Jahr 2022 in Deutschland. Dabei wurden etwa 385.000 Menschen verletzt, mehr als 2.700 kamen ums Leben.

Vor diesem Hintergrund steht der diesjährige Tag der Verkehrssicherheit am 17. Juni unter dem Motto „Wir für #Visionzero“ und stellt damit nicht zuletzt die schwächeren Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt: Fußgänger und Radfahrende, Kinder und Senioren.

Hierzu erklärt Frieda Nagler, Co-Vorsitzende des ADFC Thüringen: „Bislang steht die „Vision Zero“ nur in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, ist aber nicht im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Erst damit könnte aber die zentrale Bedeutung der Vision Zero geltend gemacht werden. Deshalb ist die Aufnahme der Vision Zero in die StVG eine zentrale Forderung des ADFC zur Novellierung des Gesetzes“. 

Der ADFC Thüringen nimmt den Tag außerdem zum Anlass, um Landesregierung, Kommunen und Straßenverkehrsbehörden aufzufordern, die Vision Zero ernst zu nehmen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen:

„Wenn die Infrastruktur gemäß der Vision Zero gestaltet wird, ermöglicht das überhaupt erst eine Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben. Zu viele Menschen trauen sich aktuell nicht, das Fahrrad für ihre täglichen Wege zu nutzen oder das Kind allein zur Schule gehen zu lassen, weil es sich auf Grund fehlender Wege und großer Geschwindigkeiten nicht sicher anfühlt“, so Frieda Nagler.

Schon die konsequente Anwendung des aktuellen Rechtsrahmens und die Durchsetzung bestehender Regelungen würde erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen: Zulässige Geschwindigkeiten und Mindestüberholabstände (mind. 1,5 m innerorts, mind. 2 m außerorts) sollten engmaschiger kontrolliert und falschparkende KfZ auf Geh- und Radwegen sowie in Kreuzungsbereichen entfernt werden.

Nicht angepasste Geschwindigkeiten sind in Thüringen Unfallursache Nr. 1. Daher fordert der ADFC Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und Tempo 70 außerorts, zumindest dann, wenn es keine separat geführten Radwege gibt.

Die Radinfrastruktur muss zu einem durchgehenden Radnetz entwickelt werden - mit sicheren Wegen und Kreuzungsbereichen und ohne „Radweg-Ende“-Schilder.

Fahrradunfälle sollten konsequent und flächendeckend untersucht werden, um Unfallursachen feststellen und beseitigen zu können.

Um jüngere Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen, plädiert der ADFC außerdem für die Einrichtung von Schulstraßen. Hierfür werden nach Wiener Vorbild morgens zu Schulbeginn und mittags zu Schulende die Straßen an Schulen für eine Stunde für den motorisierten Verkehr gesperrt, um so brenzlige Situationen durch Elterntaxis zu vermeiden.

Weitere Informationen: https://thueringen.adfc.de/artikel/moderne-mobilitaet-wagen-10


https://erfurt.adfc.de/pressemitteilung/vision-zero-zum-tag-der-verkehrssicherheit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
    Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen.
    Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin "Radwelt" Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Beim ADFC Thüringen kommt noch zweimal im Jahr der "Thüringer Radreport" hinzu.
    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt