Kampagnenstart: Mit Abstand sicher unterwegs
„Jede Beziehung braucht einen gesunden Abstand“ – unter diesem Motto steht eine Kampagne, die in den kommenden Monaten thüringenweit für den beim Überholen von Radfahrenden einzuhaltenden Sicherheitsabstand sensibilisieren will.
Das äußerst unangenehme Gefühl, zu dicht überholt zu werden, kennen wohl die meisten Radfahrenden. Zwar gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts, doch viel zu oft wird dieser nicht eingehalten.
Mit einer Kampagne rücken der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Thüringen, die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Thüringen (AGFK-TH), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Elbe - Saale, die Landesverkehrswacht Thüringen und weitere Partner den Überholabstand nun verstärkt ins öffentliche Bewusstsein. Zum Auftakt gab es in dieser Woche eine sogenannte Poolnudel-Aktion in Jena: Eine auf dem Fahrradgepäckträger befestigte Poolnudeln mit ihrer Länge von 1,60 m markiert den Mindestüberholabstand sehr gut. So ausgestattet fuhren zwei Gruppen von Radfahrenden durch die Stadt und durften eine durchgängige Einhaltung des Überholabstands erleben. Mit Grußworten warben Staatssekretär Dr. Tobias J. Knoblich, Jenas Oberbürgermeister und AGFK-Vorstand Dr. Thomas Nitzsche und der Vorsitzende des ADFC Thüringen Thilo Braun für mehr Rücksichtnahme beim Überholen wie im Straßenverkehr überhaupt.
Unter dem Motto „Jede gute Beziehung braucht einen gesunden Abstand“ sollen in den kommenden Monaten vielfältige weitere Aktionen die Abstandsregeln sichtbar machen, darunter weitere Poolnudel-Aktionen, Banner und Plakate im öffentlichen Raum, Abstandsmessungen und Infostände. Alle Thüringer Kommunen sind herzlich eingeladen, sich an der Kampagne zu beteiligen, das Thema Überholabstand in den Blick zu nehmen und so thüringenweit auf das Sicherheitsbedürfnis von Radfahrenden, aber auch Fußgängern und Rollstuhl- und Rollerfahrenden zu aufmerksam zu machen. Die zugehörigen Materialien können über die AGFK Thüringen bezogen werden.
Finanziell unterstützt wird die Kampagne durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) und die Unfallkasse Thüringen (UKT).
Hintergrund
Zu enges Überholen kann Radfahrende erschrecken, verunsichern, aus dem Gleichgewicht bringen und schlimmstenfalls schwere Unfälle verursachen. Seit 2020 schreibt die Straßenverkehrsordnung daher innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m Überholabstand vor. Die alltägliche Erfahrung zeigt aber, dass dieser Abstand oft deutlich unterschritten wird, und eine Reihe von Untersuchungen bestätigt diesen Eindruck. So ergab zuletzt 2024 eine Studie der Universität Kempten in Zusammenarbeit mit dem ADFC, dass jeder dritte Überholvorgang zu knapp erfolgt. Besonders ausgeprägt ist das Fehlverhalten bei Rad- und Schutzstreifen sowie in engen und ein- oder doppelseitig beparkten Straßen. Bei Letzteren werden Überholabstände sogar in über 60% der Fälle nicht eingehalten. Die geltende Regelung und das Gefahrenpotential sind vielen Kfz-Fahrern offensichtlich nicht bewusst – Anlass genug für eine Informationskampagne.
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