ADFC testet Rhön-Rennsteig-Radweg: Lücke muss geschlossen werden

Vertreter des ADFC Thüringen waren auf dem Rhön-Rennsteig-Radweg unterwegs. Zwischen Zella-Mehlis und Benshausen mussten sie die Räder streckenweise schieben: Der ausgewiesene Radfernweg ist hier durch eine kilometerlange Lücke unterbrochen.

Zum Glück war es keine Familie mit Fahrradanhänger und Kinderfahrrad, die sich dieser Tage auf eine Radtour von Oberhof nach Fladungen begab, denn für sie wäre die Fahrt in Zella-Mehlis zu Ende gewesen. Doch auch für die Vertreter der Tourismus-AG des ADFC Thüringen, die diese Strecke zur Probe abfuhren, war der Streckenteil Zella-Mehlis – Benshausen eine Herausforderung: Die bis zum Ortsrand von Zella-Mehlis vorhandene Ausschilderung des Rhön-Rennsteig-Radwegs endete plötzlich; eine Umleitung war nicht ausgewiesen; Informationen zur Weiterfahrt fehlten.

Die Auskunft von Ortskundigen ergab zwei Alternativen: die Bundesstraße 62 und den parallel im Wald verlaufenden alten Radweg. Die Gruppe entschied sich für den Radweg. Was sie vorfand, war ein unebener, teils steiniger, im Herbst zudem matschiger Weg mit schwierigen steilen Abschnitten und quer liegenden grauen rutschgefährlichen Plastikrohren. In Teilen war dieser Weg nur zu Fuß zu meistern; ein Tandem oder ein Fahrrad mit Anhänger wären hier gescheitert. Dennoch war die Entscheidung die bessere Wahl, denn an der vielbefahrenen B62 gibt es keinen Schutzstreifen, geschweige denn einen Radweg, so dass Radfahren hier eine gefährliche Zumutung ist.

Nach dieser Er-fahrung appelliert der ADFC Thüringen angesichts der überregionalen Bedeutung und touristischen Vermarktung des Rhön-Rennsteig-Radwegs an Infrastrukturministerium, Tourismusverband Thüringer Wald, Landkreis und Kommune, hier zunächst dringend wieder eine offizielle verkehrssichere und akzeptable Radroute als "Lückenschluss" festzulegen und auszuschildern, damit sich insbesondere touristische Radler nicht mehr verirren. Mittelfristig ist der Bau eines straßenbegleitenden Radwegs voranzutreiben, der nicht nur für Touristen, sondern auch für den Alltagsradverkehr zwischen den Orten von grundlegender Bedeutung ist.
Entsprechende Forderungen an den Bürgermeister von Zella-Mehlis seitens ADFC und Privatpersonen blieben in der Vergangenheit leider ohne Reaktion. Im Übrigen wurde die Ausstattung und Beschilderung im Jahr 2011 mit Fördermitteln finanziert. Für die Verwendung der Fördermittel gilt eine Bindefrist von 15 Jahren, also bis 2026. Da sich die gegenwärtige Unterbrechung des Radweges immer weiter herumspricht, muss damit gerechnet werden, dass die Information auch bei der Fördermittelstelle ankommt und damit eine Rückzahlungsforderung auf den Landkreis zukommt.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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