150.000 Menschen für kinder- und fahrradfreundliche Verkehrspolitik

Es ist ein neuer Teilnahmerekord: Beim Kidical Mass-Aktionswochenende vom 5. bis 7. Mai 2023 eroberten 150.000 Menschen in über 500 Orten in Deutschland und weltweit die Straßen für eine kinder- und fahrradfreundliche Verkehrspolitik.

Demoschild, das sichere Radwege für Kinder fordert
Die Kidical Mass hat die Vision, dass sich alle Kinder geschützt, sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß im Straßenverkehr bewegen können. © ADFC Dresden/FOTOGRAFISCH

Mit bunten Kidical Mass-Fahrraddemos, Schulstraßen und Fahrradbussen (BiciBus) zeigten Kinder, Jugendliche, Eltern und viele mehr: „Straßen sind für alle da“.

Sie wollen, dass Städte und Gemeinden so gestaltet werden, dass Kinder sicher, selbstständig und geschützt unterwegs sein können.

Viele der Aktionen wurden von ADFC-Gruppen organisiert und unterstützt.

Kidical Mass-Bündnis fordert Refom des Straßenverkehrsrechts

Die Kidical Mass setzt sich wie der ADFC, der Partner des Kidical Mass-Bündnisses ist, für eine Reform des Straßenverkehrsrechts ein. Der Gesetzgeber muss die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen sowie Städten und Gemeinden die Freiheit geben, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst unter anderem geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege, Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts sowie Schulstraßen ohne Autoverkehr.

Rückendeckung hat der Reformplan von den Verkehrsminister:innen der Bundesländer. Sie forderten in einem gemeinsamen Beschluss von Bundesverkehrsminister Volker Wissing die im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbarte Reform von Straßenverkehrsgesetz (StVG) und -ordnung (StVO).

ADFC ist Bündnispartner

Erstmals umfasste das Aktionswochenende in diesem Jahr drei Tage – von Freitag bis Sonntag. Wie in den vergangenen Jahren gibt es im September ein weiteres Aktionswochenende – und zwar vom 22. bis 24. September 2023.

Das Aktionsbündnis, das hinter dem Aktionswochenende steht, wurde von der Kidical Mass Köln initiiert. Neben dem ADFC sind auch Campact, Changing Cities, Clean Cities Campaign, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Pro Velo Schweiz und VCD Partner:innen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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